Finanzierung

Ich werde die Jugendwerkstatt vermissen. Danke, dass ich mich mit Ihnen unterhalten konnte, dass Sie Zeit für mich aufgebracht habt. Ich habe viel gelernt. Ich konnte auch mich hier besser kennenlernen.
Sophia 19 Jahre

Die Finanzierung der Jugendwerkstätten entspricht seit vielen Jahren einer Projektförderung. Sie ist gekennzeichnet durch feste Termine, die den Start und das Ende des jeweiligen Förderzeitraumes festlegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt max. 33 Monate, darüber hinaus gehende Planungen sind nicht möglich.

Förderungen können erfolgen über:

  • Das Land Niedersachsen und den Europäischen Sozialfond als Anteilfinanzierung für max. 33 Monate
  • SGB II Träger (Jobcenter), die Bewilligungszeiträume werden individuell ausgehandelt
  • SGB VIII Mittel der Kommunen
  • Weitere interessierte Partner, die sich an der Jugendwerkstatt beteiligen möchten

Nur durch das Zusammenspiel der verschiedenen Fördermöglichkeiten ist eine auskömmerliche Finanzierung der Jugendwerkstätten mit den breiten Angeboten erst möglich